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   BSG, 24.04.1979 - 3 RK 20/78   

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https://dejure.org/1979,2307
BSG, 24.04.1979 - 3 RK 20/78 (https://dejure.org/1979,2307)
BSG, Entscheidung vom 24.04.1979 - 3 RK 20/78 (https://dejure.org/1979,2307)
BSG, Entscheidung vom 24. April 1979 - 3 RK 20/78 (https://dejure.org/1979,2307)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 26/78

    Automatische Toilettenanlage als Hilfsmittel iS des RVO § 182b

    Auszug aus BSG, 24.04.1979 - 3 RK 20/78
    Die fehlende reale Trennbarkeit ist kein Hindernis, Hilfsmittel und allgemeinen Gebrauchsgegenstand wirtschaftlich zu unterscheiden (vgl. auch das Urteil vom 19.12.1978 - 3 RK 26/78 -).
  • BSG, 28.09.1976 - 3 RK 9/76

    Orthopädische Schuhe als Hilfsmittel

    Auszug aus BSG, 24.04.1979 - 3 RK 20/78
    So sind z.B. der Entscheidung des Senats vom 28. September 1976 - 3 RK 9/76 - (BSG Bd. 42 S. 299 = ">182b%20RVO%20Nr.%202#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 182b RVO Nr. 2) orthopädische Schuhe nur insoweit notwendige Hilfsmittel im Sinne der Krankenversicherung, als sie die Funktion des Hilfsmittels erfüllen.
  • LSG Hamburg, 27.09.2012 - L 1 KR 147/11

    Keine Pflicht der Krankenversicherung zur Kostenübernahme von Rauchmeldern für

    Ausgangspunkt für die Entscheidung, welche Gegenstände zur Minderung der Auswirkungen einer Behinderung in die Leistungspflicht der Krankenkassen fallen, ist der Umstand, dass diese ausschließlich für die medizinische Rehabilitation (§ 5 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX) und damit nur für diesen Bereich der Hilfsmittelversorgung zuständig sind (BSG, Urteil vom 07.10.2010, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24.04.1979 - 3 RK 20/78 - Juris).
  • BSG, 26.10.1982 - 3 RK 16/81

    Kopfschreiber als Hilfsmittel für gelähmte und massiv sprachbehinderte

    Indessen ergibt sich eine entsprechende Leistungsgrenze aus der Aufgabenstellung der gesetzlichen Krankenversicherung, wie sie auch in § 182 Abs. 2 RVO, der im Rahmen des § 182b RVO Anwendung findet, zum Ausdruck kommt (BSG, Urteil vom 24. August 1978 - 5 RKn 19/77 - SozR 2200 § 182b Nr. 9; Urteil vom 19. Dezember 1978 - 3 RK 26/78 - SozR 2200 § 182b Nr. 10, S. 31 unten; Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 20/78 - SozR 2200 § 182b Nr. 12, S. 38; Urteil vom 18. Februar 1981 - 3 RK 49/79 - SozR 2200 § 182b Nr. 18, S. 50).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2013 - L 4 KR 11/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einem

    Ausgangspunkt für die Entscheidung, welche Gegenstände zur Minderung der Auswirkungen einer Behinderung in die Leistungspflicht der Krankenkassen fallen, ist der Umstand, dass diese ausschließlich für die medizinische Rehabilitation (§ 5 Nr. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - SGB IX) und damit nur für diesen Bereich der Hilfsmittelversorgung zuständig sind (BSG, Urteil vom 7. Oktober 2010, a.a.O.; BSG, Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 20/78, Juris).
  • BSG, 10.10.1979 - 3 RK 30/79

    Ausgleich körperlicher Behinderungen - Bedeutung des Versehrtenschwimmsportes

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 20/78 - SozR 2200 § 182 b RVO Nr. 12 m.w.N.) schuldet der Krankenversicherungsträger solche Hilfsmittel, die unmittelbar auf den Ausgleich der Behinderung selbst gerichtet sind, also vor allem die beeinträchtigte Körperfunktion (wie Greifen, Gehen, Sitzen, Hören und Sehen) ermöglichen, ersetzen, erleichtern oder ergänzen.
  • BSG, 22.05.1984 - 8 RK 45/83

    Schreibtelefon als notwendiges Hilfsmittel für Gehörlose

    Dazu hat der 3. Senat des BSG in bereits ständiger Rechtsprechung (vgl. das Urteil vom 24. April 1979 - 3 RK 20/78 - SozR 2200 § 182 b Nr. 12) klargestellt, daß es bei der Anwendung des § 182 b RVO auch unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Rehabilitationsangleichungsgesetzes (RehaAnglG) vom 7. August 1974 (BGBl. I 1881) darauf ankommt, ob der Einsatz des Hilfsmittels der alltäglichen Lebensbetätigung im Rahmen der allgemeinen Grundbedürfnisse dient.
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